GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
-Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahme- und Veranstaltungsvertrag-
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen durch die Reservierungs-
bestätigung des Restaurant Philipp und nach
der erfolgten Anzahlung des Kunden. Falls eine schriftliche Reservierungsbestätigung aus Zeitgründen nicht mehr
möglich war, das/die Zimmer jedoch telefonisch zugesagt und bereitgestellt war/en, gilt der Gastaufnahmevertrag
ebenfalls als abgeschlossen.
Gruppenreservierung –auch für Bankettveranstaltungen- bedürfen prinzipiell der schriftlichen Form.
2. Der Abschluß des Gastaufnahme- oder Veranstaltungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des
Vertrages, gleichgültig, auf welche Zeit der Vertrag abgeschlossen wurde.
3. Das Restaurant Philipp ist verpflichtet, den reservierten Platz/die reservierten Plätze dem Gast bereitzustellen und
die vereinbarten
Leistungen zu erbringen. Das Hotel ist berechtigt, bis zum 31. Tag
vor Anreise vom Gastauf-nahmevertrag oder vom Veranstaltungs-
vertrag aus wichtigen Gründen zurückzutreten.
4. Stornoregelungen: Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen durch den Gast gelten folgende Stornoregelungen:
Bis 31 Kalendertage vor Anreise: Stornogebühr in Höhe der Anzahlung
| 30 - 22 Kalendertage vor Anreise: | 10% der gesamten Rechnungssumme |
| 21 - 15 Kalendertage vor Anreise: | 25% der gesamten Rechnungssumme |
| 14 - 7 Kalendertage vor Anreise: | 50% der gesamten Rechnungssumme |
| 6 - 4 Kalendertage vor Anreise: | 60% der gesamten Rechnungssumme |
| 3 - 1 Kalendertag/e vor Anreise: | 80% der gesamten Rechnungssumme |
4 a: Diese Stornoregelung betrifft im gleichen Maße auch alle vereinbarten Bankett- und Restaurant-Veranstaltungen.
Das Restaurant Philipp ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach
Möglichkeit anderweitig zu vermieten, um Ausfälle zu vermeiden.
5. Ersatzansprüche für einen etwaigen entgangenen Aufenthalt infolge höherer Gewalt wie z.B. Krankheit, behördlicher
Eingriffe, Seuchenausbruch oder dergleichen sind kein Grund für den Reiserücktritt.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen - z.B. wegen vorzeitiger Abreise - werden grundsätzlich nicht erstattet,
auch nicht teilweise.
Für abhanden gekommene Gegenstände wie Kleidungsstücke, Wertgegen-
stände und dergleichen werden keine
Ersatzansprüche durch das Hotel anerkannt.
8. An- und Abreisezeiten:
| Anreise: | täglich ab 14.00 Uhr und bis 20:00 Uhr |
| Abreise: | bis 11.00 Uhr |
9. Leistungen: Welche Leistungen vereinbart wurden, ergibt sich aus der Reservierungsbestätigung des Hotels.
10. Mündliche Absprachen haben nicht stattgefunden bzw. bedürfen der schriftlichen Festlegung. Sollten ein oder mehrere
Punkte dieser Geschäfts-
bedingungen gegen geltendes oder zukünftiges Recht verstoßen, so betrifft das nicht die
restlichen Vertragspunkte.
Gerichtsstand ist Würzburg